© 2024-03-28 Fam. Nicke

Der Mietvertrag

Zwischen (im folgenden "Mieter") und
Thomas Nicke (im folgenden "Vermieter")
wird folgender Mietvertrag geschlossen:

Der Mieter mietet die im Kurort Jonsdorf gelegene Ferienwohnung der Familie Nicke für den in der Buchung angegebenen Zeitraum und zum dort angegebenen Gesamtpreis.

1. Beschreibung des Mietgegenstands

Dies ist die Ihnen jeweils bei, Angebot, Reservierung oder Buchung mitgeteilte und auf die jeweilige Ferienwohnung bezogenen Informationen über die gemietete Ferienwohnung. Beschreibung laut Internetseite.

2. Buchung

Mit Ihrer Buchung haben Sie dem Vermieter den Abschluss dieses Mietvertrages verbindlich angeboten. Die Buchung ist per e-mail, Bestellformular auf der Internetseite  bzw. fernmündlich vorgenommen worden.

3. Bezahlung

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20% innerhalb 1 Woche auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten. Der Restbetrag des Gesamtpreises ist bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums zu leisten an den jeweiligen Eigentümer bzw. dessen Vertreter (s. u. § 18). 

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag (s.u.§ 11) vor.

4. Leistungsbeschreibung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des Mietobjektes. Die Einrichtung und Ausstattung ist nach den Komfortbedürfnissen und dem Geschmack des Eigentümers ausgewählt worden. Ihre angemietete Ferienwohnung dürfen Sie nur mit denjenigen Personen bewohnen, die auch in der Anmeldung genannt sind. Bei Überbelegung werden wir eine Nachforderung erheben oder die überzähligen Personen des Hauses verweisen. Als Überbelegung wird auch kurzfristiger Übernachtungsbesuch gewertet, wenn der Vermieter oder der Vertreter des Vermieters davon nicht Kenntnis hatte. Auch das Aufstellen von Zelten auf dem Grundstück des Hauses bedarf der Zustimmung eines der oben Genannten. Bitte lassen Sie das Mietobjekt bei Mietende in einwandfreiem Zustand mit allem Zubehör zurück. Die Möbel müssen - wenn nichts anderes abgesprochen wurde - bei Beendigung der Mietperiode wieder so aufgestellt werden, wie sie am Anfang vorgefunden wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Beschreibung des Mietobjektes zu erklären, über die der Mieter vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

5. Nebenkosten

Variable Nebenkosten wie Wasser, Strom sind im Mietpreis enthalten.

6. Endreinigung des Ferienobjektes

Die Endreinigung ist im Gesamtpreis des Objektes per Pauschale enthalten. In jedem Fall ist das gemietete Objekt besenrein und in aufgeräumtem Zustand und nach Abwasch des Koch- und Essgeschirrs zu hinterlassen. Ausnahmen werden - abhängig vom jeweiligen Mietobjekt - in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

7. Anreise- und Abreisezeiten

Die Ferienwohnung ist am Anreisetag ab 15 Uhr bezugsfertig und wir bitten Sie am Abreisetag diese bis 11 Uhr zu verlassen.

8. Kaution

Es wird eine Kaution von 100 Euro verlangt. Sollten am Mietobjekt durch Verursachung der Mieter Schäden entstehen, die sich nicht während der Anwesenheit der Mieter regulieren lassen, kann der Vermieter die Kaution in Höhe des Umfang des Schadens einbehalten.

9. Sachbeschädigung

Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Mitreisenden oder Ihre Besucher entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Beauftragten des Vermieters oder dem Vermieter selbst alle Schäden anzuzeigen, die während Ihres Aufenthaltes in Ihrer Ferienwohnung aufgetreten sind.

10. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von dem Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Vermieter dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Vermieter den Mieter unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Mieter berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Mieter hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von dem Vermieter über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung ihr gegenüber geltend zu machen. Mit der Buchung erkennt der Mieter sich damit einverstanden, dass er über alle ggf. notwendig werdenden Änderungen, die den Vertragsgegenstand berühren, insbesondere Änderungen an den gemieteten Objekten, Terminen, Wegbeschreibungen, Zahlungsmodalitäten ausschließlich über e-mail informiert werden wird.

11. Ersatzperson, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt
und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Mieter hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt eines Dritten nur dann widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften des Ziellandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Mieter und der Dritte dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Der Mieter kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der Erklärung beim Vermieter. Dem Vermieter steht bei Rücktritt des Mieters eine angemessene Entschädigung zu.


Die Rücktrittsgebühren betragen:

 

immer                                      20 % (Anzahlung)

ab 14 Tage                              50 %

ab 5   Tage                             100 %

 


Das Recht des Mieters, dem Vermieter einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt unbenommen.
Umbuchungswünsche des Mieters können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag durch Neuanmeldung des Mieters erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die auf Grund von anderweitiger Vermietung des ursprünglich gemieteten Zeitraums nur geringfügige Kosten verursachen. Bezieht der Mieter das gemietete Objekt nicht, erscheint er dort verspätet oder reist er vor dem vertraglichen Mietende ab aus Gründen, die nicht von dem Vermieter zu vertreten sind, so behält der Vermieter den vollen Vergütungsanspruch.

12. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann seinerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn einer seiner Leistungsträger seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt, gleichgültig, ob die Gründe dafür von diesem zu vertreten sind, oder wenn vorher bekannt werdende Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt oder aus Nachbargrundstücken, hoheitliche Anordnungen oder andere Umstände die ordnungsgemäße Durchführung der Buchung unmöglich machen. In diesem Falle wird dem Mieter der gesamte, bereits eingezahlte Reisepreis ohne Abzug erstattet. Der Vermieter bzw. sein Vertreter wird sich bemühen, ein möglichst gleichwertiges Ersatzquartier anzubieten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bestehen auch keine Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen des Mieters für die Suche eines anderen Quartiers, verlorengegangene Urlaubstage oder andere Unannehmlichkeiten. Stört der Mieter ungeachtet einer Abmahnung die Ruhe oder den Frieden auf dem Grundstück oder verursacht grobe Eingriffe in die Landschaft, Bepflanzung oder Tierhaltung auf dem Grundstück oder den Nachbargrundstücken, so kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Einer Abmahnung durch dem Vermieter bedarf es in schwerwiegenden Fällen nicht. Es gelten die Bestimmungen aus Ziffer 10 "Ersatzperson, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen". Der Vermieter behält unter Maßgabe der dort genannten Fristen den Anspruch auf das Entgelt für die vorgesehene Mietzeit, bzw. ist zur Erstattung von bereits erhaltenen Leistungen nicht verpflichtet.
Mit der Buchung erkennt der Mieter sich damit einverstanden, dass er über alle ggf. notwendig werdenden Änderungen, die den Vertragsgegenstand berühren, insbesondere auch Rücktritt durch den Vermieter aus den o. g. Gründen ausschließlich über e-mail informiert werden wird.

13. Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

14. Beschränkung der Haftung

Die Haftung des Vermieters für Schäden, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist und soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden nicht wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadenersatzanspruch gegen dem Vermieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder faktisch nicht möglich ist.

Der Vermieter haftet nicht:

  • in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Feuer, Wasser, extreme Hitze oder Kälte, Ungezieferplage, hoheitliche Anordnung, Ölpest, Kernenergie, Meeres-, Strand- oder Algenverschmutzung, Erdbeben, sonstige Katastrophen oder Unfälle etc.
  • für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für ihn nicht vorhersehbar sind.
  • für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht direkt betreffen.

 

  • bei gelegentlichen Ausfällen oder Störungen der Elektro- und Wasserversorgung.


Darüber hinaus haften weder der Vermieter noch dessen Beauftragter bei Diebstahl, Feuer- oder Wasserschäden am Eigentum des Mieters.

15. Gewährleistung / Mitwirkungspflicht,
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zur vertreten hat. Sollten beim Bezug des Objektes Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten (Mitwirkungspflicht). Der Mieter muss seine Beanstandungen unverzüglich dem Vertreter der Vermieter vor Ort melden, damit die Mängel überprüft und gegebenenfalls beseitigt werden können oder eventuell ein Ersatzobjekt zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Mängelanzeige ausschließlich gegenüber dem Vermieter genügt nicht. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist dem Vermieter bzw. dessen Vertreter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von dem Vermieter oder dessen Vertreter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Mieter gem. §651 g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei dem Vermieter oder dessen Vertreter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. 651 g II BGB in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Mieter Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Sollte der Mieter seiner Meldepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommen, sind Schadenersatz- bzw. Minderungsansprüche gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.

16. Versicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht enthalten. Ebensowenig eine Kranken-, Unfall- oder Gepäckversicherung. Bitte überprüfen Sie Ihre persönlichen Versicherungen und schließen Sie gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung ab.

17. Gerichtsstand

Für jede Streitfrage im Zusammenhang mit der Buchung und der Vermittlung gilt als Gerichtsstand Görlitz, soweit dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

18. Unwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.